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Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes  Grundstück im Fall der Erbauseinandersetzung | Bundes
Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück im Fall der Erbauseinandersetzung | Bundes

Realteilung – Die grundsätzliche Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes  Familienwohnheim kann übertragen werden – BFH, Urteil vom 23.06.2015 – Az.  II R 39/13 | Terhaag & Terhaag GbR, Testamentsvollstreckungen
Realteilung – Die grundsätzliche Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienwohnheim kann übertragen werden – BFH, Urteil vom 23.06.2015 – Az. II R 39/13 | Terhaag & Terhaag GbR, Testamentsvollstreckungen

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an  die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ⇒ Lexikon des Steuerrechts  - smartsteuer
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ⇒ Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer

Vorsicht bei Übertragung des geerbten Familienheims! - RSM Ebner Stolz
Vorsicht bei Übertragung des geerbten Familienheims! - RSM Ebner Stolz

Bei Übertragung auf die Kinder innerhalb der 10-Jahresfrist ist die  Steuerbefreiung rückwirkend zu versagen – Hessisches FG, Gerichtsbescheid  vom 15.02.2016 – Az. 1 K 2275/15 | Terhaag & Terhaag GbR,  Testamentsvollstreckungen
Bei Übertragung auf die Kinder innerhalb der 10-Jahresfrist ist die Steuerbefreiung rückwirkend zu versagen – Hessisches FG, Gerichtsbescheid vom 15.02.2016 – Az. 1 K 2275/15 | Terhaag & Terhaag GbR, Testamentsvollstreckungen

Erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim | Steuern | Haufe
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Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - ppt herunterladen
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Neufang Online
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Steuerbegünstigungen nach § 13a bis § 13c, § 28a ErbStG
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Zur Steuerbefreiung eines Familienheims - Online Portal von Der Betrieb
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Steuerfreiheit des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a – 4c ErbStG) –  Vorsicht bei Renovierungsarbeiten - bws Graf Kanitz
Steuerfreiheit des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a – 4c ErbStG) – Vorsicht bei Renovierungsarbeiten - bws Graf Kanitz

Familienheim steuerfrei an Ehegatte oder Kind vererben
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Abschluss des Mietvertrages, Erbschaftsteuerbescheid,  Erbschaftsteuererklärung, Steuerbefreiung, Erblasser, Mietverträge, Zeit
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Reines Wohnrecht reicht nicht – BFH, Urteil vom 03.06.2014 – Az. II R 45/12  | Terhaag & Terhaag GbR, Testamentsvollstreckungen
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Kommentar zu § 13 ErbStG - Steuerbefreiungen - NWB Kommentar
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20170622 ErbSt - Koordinierter Erlass BStBl
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Bedarfsbewertung ⇒ Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer
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Keine Steuerbefreiung für nicht selbst genutztes Familienheim
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letzte Aktualisierung: 11.12.2023 FG Niedersachsen, Urt. v. 12.7.2023 – 3 K  14/23 ErbStG § 13 Abs. 1 Umfang der erbschaftsteu
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Anlage Steuerbefreiung Familienheim.pdf
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TRAUERN GEDENKEN
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Umzug der Erblasserin in eine Pflegeeinrichtung: Steuerbefreiung | Steuern  | Haufe
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BFH zur Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims
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Steuerbefreiung nach § 13d ErbStG - Erbschaftsteuer
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Anlage Steuerbefreiung Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b oder 4c ErbStG) zur  Erbschaftsteuererklärung Erwerber
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Erbschaftssteuer Immobilien: Nur das "Familienheim" bleibt steuerfrei
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Wegfall der Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bei  gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Selbstnutzung des  Familienheims hindern – DATEV magazin
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