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2b UStG: Zwingende Anwendung ab dem 1. Januar 2023 – oder doch nicht? | Rödl & Partner
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Das Online-Projekt zur Umstellung auf die Neuregelungen des § 2b UStG - Ab April 2021 | Der eingeführte § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) in
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Verlängerung der Übergangsfrist für Umsatzsteuer für Kommunen | Öffentlicher Dienst | Haufe
Arbeitshilfen Nr. 298 Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten kirchlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts gemäß